Überblick pharmazeutische Dienstleistungen

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn mindestens eine dieser fünf Voraussetzungen gegeben ist: 1. Wenn du fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmst (Polymedikation). 2. Wenn du gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln (orale Antitumortherapie) erhalten hast. 3. Wenn du nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen hast, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva). 4. Wenn du einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck hast und Blutdrucksenker einnehmen musst. 5. Wenn du Medikamente zum Inhalieren erhalten hast. Wir beraten dich gerne. Einen Überblick bietet auch dieser Clip, schau gerne rein: https://shorturl.at/efgj2

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Deine Medikamente, unsere Expertise!

E-Rezepte für andere einlösen

Kennst du schon Ferdinand aus dem E-Rezept-Video? Ob er E-Rezepte für seine Frau einlöst, ist nicht bekannt. Doch möglich ist es allemal, schließlich liebt er den persönlichen Plausch in der Apotheke. Auch du kannst E-Rezepte für andere einlösen. Ob für die nette Nachbarin, die gerade auf Krücken angewiesen ist, oder für den Opa, der allgemein nicht gut zu Fuß ist … Mit der Versichertenkarte – offiziell heißt sie: elektronische Gesundheitskarte – der jeweiligen Person kannst du die ärztlich verschriebenen Medikamente für diesen Menschen abholen. Ganz schön praktisch, oder?

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Ist es möglich, E-Rezepte für andere einzulösen?

Keine Erkältungskombi-Präparate bei Bluthochdruck

Bei einer Erkältung greifen viele Patientinnen und Patienten zu sogenanten Kombipräparaten. Sie stillen nicht nur die Symptome, sondern sollen auch die Ursache bekämpfen. Lass lieber die Finger von solchen Kombipräparaten, wenn du an Bluthochdruck leidest oder Nierenprobleme hast. Denn viele Kombipräparate gegen Erkältungssymptome enthalten den Wirkstoff Pseudoephedrin. Und der kann das Risiko für neurologische Störungen erhöhen. Wir haben das im Blick und beraten dich gern dazu.

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Keine Erkältungs-Kombipräparate bei Bluthochdruck

Entwöhnung Nasenspray

Sitzt die Nase zu? Dann kann ein Nasenspray die Rettung sein. Dennoch sollte das Spray nach gut einer Woche wieder abgesetzt werden. Andernfalls kann das Mittelchen schnell abhängig machen. Hier ein paar Tipps, mit denen dir das Absetzen leichter fällt: 1. Dosis reduzieren, indem du auf Kinder-, Säuglings- oder Salzwasserspray ausweichst. 2. “Ein-Loch-Methode”: Das Spray nur noch bei einem Nasenloch benutzen, damit sich das andere regenerieren kann. Diese Methode ist einen Versuch wert, aber wissenschaftlich noch nicht abschließend beurteilt. Hast du dazu noch mehr Fragen? Eine individuelle Beratung zum Umgang mit Nasenspray bekommst du bei uns in der Apotheke.

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Nasenspray Entwöhnung

Ferdinand-Video: Antworten auf das E-Rezept

Kennst du schon Ferdinand aus dem E-Rezept-Video? Ferdinand mag es gar nicht, wenn seine Frau ihn ratlos macht. Und das schafft sie mit allerhand skurrilen Gewohnheiten, wie zum Beispiel Zimmerpflanzen mit Wackel-Augen. Wir können seine Ratlosigkeit gut verstehen. Euch wollen wir aber nicht ratlos dastehen lassen – auch nicht beim E-Rezept. Seit Jahresbeginn 2024 heißt es endgültig: Ade, rosa Papierrezept – Hallo E-Rezept! Hast du Fragen dazu? Wir haben die Antworten. Mehr über Ferdinand und das E-Rezept erfährst du auch hier: https://www.youtube.com/watch?v=4-YlNWG9Peg

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Frag doch Ferdinand
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