Vor der Reise an Medikamente denken

Du freust dich wie Bolle auf die bevorstehende Reise und hast auch schon mehrfach – leicht panisch – nachgeschaut, ob dein Reisepass oder Ausweis noch gültig ist? Vorfreude ist wirklich schön. Und damit sie nicht getrübt wird, sollten Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen, diese auch in ausreichender Menge mit in den Urlaub nehmen. Prüfe also gerne, ob du vor der Reise nicht nur in die Apotheke, sondern vielleicht sogar noch ein Rezept von deinem Arzt oder deiner Ärztin organisieren musst. Solltest du außerdem Fragen zu deiner Reiseapotheke haben, berät dich unser Apotheken-Team sehr gerne! Gute Vorbereitung, gute Reise!

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Medikamente für die Reise

Mitmachmonat “Rauchfreier Mai”

Du willst mit dem Rauchen aufhören? Und möchtest, dass dich jemand dabei unterstützt? Sehr gerne! Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung – kurz IFT-NORD – ruft alle Raucherinnen und Raucher ab 18 Jahren zum Mitmachmonat “Rauchfrei im Mai” auf. Egal, ob du Zigaretten, Zigarren, Pfeife oder Wasserpfeife, Tabakerhitzer oder E-Zigarette nutzt – registriere dich unter www.rauchfrei-im-mai.de für den Mitmachmonat und starte zusammen mit vielen anderen Menschen in die Freiheit. Das IFT-NORD ist eine gemeinnützige GmbH, die dich mit täglichen Tipps, Tricks und Inspiration beim Ausstieg aus der Nikotinsucht begleiten wird. Bist du dabei?

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Anmeldung rauchfreier Mai

Überblick pharmazeutische Dienstleistungen

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn mindestens eine dieser fünf Voraussetzungen gegeben ist: 1. Wenn du fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmst (Polymedikation). 2. Wenn du gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln (orale Antitumortherapie) erhalten hast. 3. Wenn du nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen hast, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva). 4. Wenn du einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck hast und Blutdrucksenker einnehmen musst. 5. Wenn du Medikamente zum Inhalieren erhalten hast. Wir beraten dich gerne. Einen Überblick bietet auch dieser Clip, schau gerne rein: https://shorturl.at/efgj2

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Deine Medikamente, unsere Expertise!

E-Rezepte für andere einlösen

Kennst du schon Ferdinand aus dem E-Rezept-Video? Ob er E-Rezepte für seine Frau einlöst, ist nicht bekannt. Doch möglich ist es allemal, schließlich liebt er den persönlichen Plausch in der Apotheke. Auch du kannst E-Rezepte für andere einlösen. Ob für die nette Nachbarin, die gerade auf Krücken angewiesen ist, oder für den Opa, der allgemein nicht gut zu Fuß ist … Mit der Versichertenkarte – offiziell heißt sie: elektronische Gesundheitskarte – der jeweiligen Person kannst du die ärztlich verschriebenen Medikamente für diesen Menschen abholen. Ganz schön praktisch, oder?

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Ist es möglich, E-Rezepte für andere einzulösen?

Keine Erkältungskombi-Präparate bei Bluthochdruck

Bei einer Erkältung greifen viele Patientinnen und Patienten zu sogenanten Kombipräparaten. Sie stillen nicht nur die Symptome, sondern sollen auch die Ursache bekämpfen. Lass lieber die Finger von solchen Kombipräparaten, wenn du an Bluthochdruck leidest oder Nierenprobleme hast. Denn viele Kombipräparate gegen Erkältungssymptome enthalten den Wirkstoff Pseudoephedrin. Und der kann das Risiko für neurologische Störungen erhöhen. Wir haben das im Blick und beraten dich gern dazu.

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Keine Erkältungs-Kombipräparate bei Bluthochdruck
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